Aktuelles

Seit dem 1. Januar 2024 ist die Nutzung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend.

Aus technischen Gründen müssen wir auch weiterhin auf das rosa Rezept („Muster-16 Formular“) zurückgreifen. Der Servicepartner unseres Praxisverarbeitungssystem, der unser Computersystem seit über 30 Jahren wartet und pflegt, versucht seit langem, die Funktionsstörung zu beheben. Sobald dieses gelingen sollte, werden wir Sie informieren und bitten Sie noch um Geduld.

Längerfristig sollte es in unserer Praxis möglich sein, dass sie per e-Mail innerhalb des laufenden Quartals ein Rezept nachbestellen und wir es auf ihre Gesundheitskarte freischalten können. Zu weiteren Informationen bezüglich des E-Rezepts verweisen wir auf die offizielle Seite des Bundsgesundheitsministers sowie auf die Seiten der verschiedenen Krankenkassen.


 

 

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

Dr. Robert Winkel

 
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), infektionsschutz.de, http://www.infektionsschutz.de/mediathek/infografiken/erregerarten/, CC BY-NC-ND